Allgemeine Geschäftsbedingungen - Veranstaltungstechnik
1. Geltungsbereich
Es gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma
ChD Media Vision
Scheidemannstraße 1
89518 Heidenheim
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) gelten im Geschäftsverkehr der Firma ChD Media Vision und sind Grundlage und Bestandteil aller zwischen ChD Media Vision und seinen Vertragspartnern geschlossenen Verträge.
Von diesen allgemeinen Bedingungen abweichende Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung der Firma ChD Media Vision. Etwaige anders lautende Geschäftsbedingungen des Kunden haben keine Gültigkeit.
2. Angebote und Vertragsabschluss
Die Angebote der Firma ChD Media Vision sind freibleibend, sofern Sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
Ein Vertrag kommt erst durch die Unterzeichnung der Auftragsbestätigung, die Überlassung des Mietgegenstandes oder Beginn der Serviceleistung zustande.
3. Mietgegenstand / Leistungen
Gegenstand des Vertrages sind die in der Auftragsbestätigung oder im Lieferschein aufgeführten Geräte und Anlagen zur Miete oder zum Verkauf/Verbrauch und/oder Beauftragungen für Arbeiten als Techniker und/oder andere Serviceleistungen.
Der Vermieter behält sich das Recht vor, die dort genannten Geräte durch funktionsgleiche, andere Geräte zu ersetzen.
4. Mietzeit und Mietgebühr
Die Mietzeit beginnt mit dem Tag der Abholung oder der Auslieferung vom Lager des Vermieters und endet bei Rückgabe durch den Kunden bzw. der Abholung von ChD Media Vision. Die Mietzeit wird in der Auftragsbestätigung oder auf dem Lieferschein festgelegt. Die Mindestmietzeit beträgt einen Tag. Ein angegebener Tagesmietpreis bezieht sich auf die Dauer der Mietzeit, sofern vertraglich nicht eine Abrechnung nach Nutzungstagen vereinbart ist.
Entstehen dem Vermieter durch die nicht rechtzeitige Rückgabe der Geräte Ausfallkosten, können diese dem Mieter zusätzlich in Rechnung gestellt werden.
Die Mietgebühr richtet sich nach der jeweils gültigen Preisliste und ist unabhängig davon zu bezahlen, ob die Geräte tatsächlich benutzt wurden.
Die Zahlung hat sofort nach erhalt der Ware zu folgen. Soweit gegen Rechnung geliefert wird, ist diese innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Ab Fälligkeitsdatum schuldet der Kunde Verzugszinsen, sowie alle weiteren mit der Zahlungseintreibung verbundenen Kosten.
Eine vorzeitige Rückgabe bewirkt keine Minderung der Mietgebühr.
Falls nicht anders vereinbart verstehen sich alle Preisangaben rein netto zzgl. MwSt.
Alle Transportkosten für Anlieferung und Abholung trägt der Mieter.
5. Entgegennahme des Materials
Der Mieter bestätigt mit der Übernahme der Geräte deren einwandfreien Zustand, Funktion und Vollständigkeit. Erforderliches und angefordertes Zubehör ist beigepackt. Der Mieter hat Gelegenheit dies bei der Übergabe zu überprüfen.
Ist ein Mangel bei Übergabe nicht zu erkennen oder zeigt sich ein Mangel erst später, so hat der Mieter dem Vermieter dies unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen. Andernfalls gilt der Zustand der Mietgegenstände als mangelfrei.
6. Gebrauch der Mietsache, Gefahrenübergang und Haftung
Die Gefahr geht mit der Übergabe des Mietgegenstandes auf den Besteller/Mieter über.
Der Mieter verpflichtet sich zur sorgfältigen und zweckmäßigen Behandlung der Mietsache. Alle Obliegenheiten, die mit dem Besitz, Gebrauch und dem Erhalt der Mietsache verbunden sind, sind zu beachten. Die Wartungs-, Pflege- und Gebrauchsempfehlungen des Vermieters sind zu befolgen.
Der Mieter haftet für alle Schäden, die durch unsachgemäße Handhabung/Bedienung der Geräte zustande kommen (z.B.: Wasserschäden, Diebstahl, Schäden durch Stromversorgung, Witterungsschäden, Schäden durch falsche Bedienung) sowie Schäden die durch dritte verursacht werden (z.B.: Gäste oder Mitarbeiter). Auch für zufällige Schäden wie z.B.: höhere Gewalt haftet der Mieter.
Der Mieter trägt das uneingeschränkte Haftungsrisiko für den Verlust oder den Diebstahl der gemieteten Ware. Bei Verlust von Gegenständen ist die Firma ChD Media Vision umgehend zu benachrichtigen. Es wird empfohlen, für solche Fälle eine kurzfristige Versicherung abzuschließen.
Der Mieter bestätigt, dass er oder ein von ihm Beauftragter mit dem ordnungsgemäßem Gebrauch der Mietsache vertraut ist. Insbesondere sind die einschlägigen Vorschriften für Veranstaltungen zu beachten (z.B. Unfallverhütungsvorschriften, Berufsgenossenschaftliche Verordnungen, Versammlungsstätten-Verordnung, etc.).
Sofern der Mieter kein Servicepersonal gebucht hat, hat dieser alle notwendigen Pflege- und Instandhaltungsmaßnahmen fachgerecht und auf seine Kosten vorzunehmen.
Der Mieter hat für eine störungsfreie Stromversorgung Sorge zu tragen. Für Schäden, die infolge von Stromausfall, -unterbrechungen oder -schwankungen eintreten, haftet der Mieter. Auch eine vom Vermieter installierte Stromverteilung entbindet den Mieter nicht von dieser Haftung.
Die vermieteten Geräte sind und bleiben Eigentum der Firma ChD Media Vision. Der Mieter ist verpflichtet, die Mietgegenstände gegen Verlust und Beschädigung zu sichern. Eine Untervermietung der Geräte ist nicht erlaubt. Der Mieter hat die Geräte in seinem unmittelbaren Besitz zu belassen und sie nur an den vereinbarten Einsatzorten zu verwenden.
Dem Mieter und allen anderen Personen ist ausdrücklich untersagt, die Mietgegenstände zu öffnen oder Reparaturen an ihnen vorzunehmen, sofern dies nicht ausdrücklich und schriftlich von uns erlaubt wurde.
Die am Mietgegenstand angebrachten Seriennummern, Herstellerschilder oder andere Erkennungszeichen dürfen nicht entfernt, verdeckt oder in irgendeiner Weise entstellt werden. Der Mieter ermöglicht dem Vermieter die jederzeitige Überprüfung der Geräte.
Der Verkauf sowie die Verpfändung sind untersagt. Von der Pfändung, durch Inanspruchnahme Dritter oder bei Verlust ist der Vermieter unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Anfallende Interventionskosten trägt der Mieter.
Für Ordnungsstrafen wie z.B. GEMA oder andere Behörden, die im Zusammenhang mit der Nutzung unseres Equipment und Personals erhoben werden, haften wir nicht. Wir machen darauf aufmerksam, dass der Veranstalter/Mieter für alle benötigten Genehmigungen wie GEMA, Ausschankgenehmigung, Speerzeitverkürzung usw. zu sorgen hat.
7. Rückgabe des Materials
Der Mieter hat die Geräte in dem selben Zustand zurückzugeben in dem er sie erhalten hat. Eventuelle Beschädigungen sind hierbei unaufgefordert zu melden. Weist ein Gegenstand einen Defekt auf, trägt der Mieter die Kosten für ein Ersatzgerät.
Die Mietsachen sind vollständig, sauber und im geordneten Zustand in die dafür vorgesehenen Cases zu verpacken. Aufkleber oder Klebebänder sind hierbei zu entfernen. Bei starker Verschmutzung können zusätzliche Gebühren zur Reinigung erhoben werden.
Bei Verspäteter Rückgabe, auch nur von einem Teil des Materials, wird jeder Tag des nicht zurück gegebenen Materials als voller Miettag nach der Preisliste der Firma ChD Media Vision berechnet. Der Mieter trägt weiterhin hierdurch entstandenen Schaden in vollem Umfang.
Für defekte Glühkörper bei Lampen, Scannern usw. die nachweislich durch Kurzschluss oder mutwillig zerstört wurden, hat der Mieter den Neupreis des Leuchtmittels zu bezahlen.
Für nicht ordnungsgemäß aufgewickelte und gesäuberte Kabel (glatt und in einem Durchmesser), wird eine Aufwandspauschale von 1 € pro Kabel fällig.
Verzichtet der Mieter auf die Anwesenheit bei der Bestandsaufnahme, erkennt er die Bestandsaufnahme durch die Firma ChD Media Vision an.
Die Rücknahme der Materialien durch den Vermieter bestätigt nicht den einwandfreien Zustand. Die Firma ChD Media Vision behält sich die eingehende Prüfung des Materials vor.
8. Kündigung
Tritt der Mieter von einem erteilten Auftrag zurück, wird ein Schadensersatz in folgender Form geltend gemacht:
Rücktritt bis 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn: 25% des vereinbarten Betrages
Rücktritt bis 4 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 40% des vereinbarten Betrages
Rücktritt bis 2 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 60% des vereinbarten Betrages
Rücktritt bei Eintreffen am Veranstaltungsort
bzw. nicht erscheinen am Abholtermin:
100% des vereinbarten Betrages
Eine Kündigung bedarf der Schriftform. Der Zeitpunkt des Eingangs bei der Firma ChD Media Vision ist Maßgeblich.
9. Stornierung
Der Vertrag kann von der Firma ChD Media Vision jeder Zeit gekündigt werden, wenn der Mieter mit der Zahlung einer Rechnung aus diesem oder einem anderen Projekt in Rückstand gerät, wenn die finanziellen Verhältnisse des Mieters sich wesentlich verschlechtert haben, der Mieter das Material vertragswidrig benutzt oder durch höhere Gewalt die Erbringung der Leistung der Firma ChD Media Vision nicht möglich ist.
10. Haftung der Firma ChD Media Vision
Eine Haftung der Firma ChD Media Vision wegen Überschreitung der zulässigen Lautstärke wird ausgeschlossen.
Eine Haftung der Firma ChD Media Vision wegen verspäteter Leistung, sowie Sach- Personen- oder Vermögensschäden besteht nur bei nachgewiesenem Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Leistungsstörungen und Geräteausfall entbindet den Mieter nicht vom Vertrag und kann nicht dazu verwendet werden Zahlungen zurück zu halten.
Bei Kopplung der Geräte mit Fremd Equipment wird sämtliche Haftung ausgeschlossen.
So lange nicht ausdrücklich und schriftlich anders vereinbart, wird eine Haftung für die Gesamtveranstaltung der Firma ChD Media Vision, auch wenn eine Fachkraft oder ein Meister anwesend ist, ausgeschlossen.
11. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB oder einer sonstigen anlässlich des Vertragsschlusses getroffenen Vereinbarung unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit aller anderen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine dem Sinn der Bestimmungen am Nächsten liegende. Änderungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
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